Freitag, 25. April 2008
Hirntote bei der BVG
Öffentliche Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, quotenmäßig Behinderte zu beschäftigen. Bei der BVG beträgt die Quote vermutlich nicht nur 100%, sondern sie hat sogar nachweislich Hirntote im Sortiment:

Heute Morgen wurde ich von einem BVG-Hirntoten überprüft, dem es nicht genügte, mein gültiges Firmenticket und meinen Firmenausweis zu sehen. Nein, zum Beweis, dass ich meinen Fahrpreis entrichtet hätte, wollte er zusätzlich noch die "Kundenkarte" sehen.

Zuerst mußte ich grübeln, was denn eine "Kundenkarte" sei: wenn es nach dem hirntoten Verständnis des hirntoten BVGlers nicht die Monatskarte war, was war es dann? So eine Art Rabattkarte wie "Payback" oder "Happy Digits"?
Es handelte sich um den BVG-Rotz, auf den man die Seriennummer des Firmentickets nochmal sinnlos übertragen sollte. Obwohl die BVG selbst sagt, diese bräuchte man nicht, wenn man den dazugehörenden Firmenausweis dabei habe ...

Vielleicht sind es aber auch nur die verzeifelten Aktionen von hirntoten BVG-Kopfgeldjägern, die noch verzweifelter nach Fangprämien lechzen.

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